Wirtschaftsmediation – Backup 20.12.2018

Mediation

Lateinisch: Von „medius“ abgeleitet – unparteiisch, vermitteln.

Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Der neutrale und allparteiliche Mediator strukturiert und leitet durch den Prozess. Ziel ist es, dass die Konfliktparteien selbst (!) eine Lösung finden die den Bedürfnissen beider Konfliktparteien gerecht werden. Der Mediator gibt in der Regel keine Lösungsoptionen vor, sondern hilft den Medianten von der „Forderungsebene“ auf die „Bedürfnisebene“ zu gelangen und dabei ein gegenseitiges Verständnis aufzubauen.
Die Konfliktparteien behalten immer die Kontrolle über den gesamten Prozess. Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn beide Parteien zustimmen.


Vorteile der Mediation

Kostengünstig

Schnell durchführbar

Geheim (Das Verfahren gelangt nicht an die Öffentlichkeit)

Die Bedürfnisebene wird (im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren) berücksichtigt

Eine weitere Zusammenarbeit der Medianten nach Konfliktbereinigung ist in der Regel möglich

Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren bleiben die Konfliktparteien Herr des Verfahrens. Entscheidungen können nur gemeinsam getroffen werden; das Mediationsverfahren kann aber jederzeit einseitig abgebrochen werden

Klassische Phasen der Mediation

1

KLÄRUNG DES MEDIATIONSAUFTRAGES

Verfahren erklären, Spielregeln festlegen, Mediationsvereinbarung schließen

2

THEMENSAMMLUNG

Beide Parteien schildern den Konflikt aus Ihrer Sicht, Strukturierung des Konflikts

3

INTERESSENSKLÄRUNG

Die Parteien erörtern Ihr Anliegen detailliert, dabei sollte der Übergang von Forderungen zu Interessen und Bedürfnissen erfolgen

4

LÖSUNGSOPTIONEN ERARBEITEN UND BEWERTEN

In einer Art Brainstorming werden Lösungsoptionen festgehalten (zunächst ohne Bewertung). Anschließend werden sie von den Medianten bewertet und diskutiert. Die präferierte Lösung wird eingehend beleuchtet und im Detail definiert.

5

ABSCHLUSSVEREINBARUNG

Wenn beide Parteien es möchten, kann am Ende eine Abschlussvereinbarung geschlossen werden, die die Konfliktlösung und das weitere Vorgehen beschreibt (sinnvoll!). Die Abschlussvereinbarung kann notariell beglaubigt werden.

Fazit

Die Mediation sollte im Vorfeld öfter als elegante Möglichkeit zur Konfliktbeilegung gesehen werden. Sie ist eine zusätzliche Chance für die Konfliktparteien. Falls die Mediation nicht zum Erfolg führt, kann immer noch der Rechtsweg beschritten werden.

Interesse? Kommen Sie mit uns ins Gespräch.

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