Mediation
Lateinisch: Von „medius“ abgeleitet – unparteiisch, vermitteln.
Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Der neutrale und allparteiliche Mediator strukturiert und leitet durch den Prozess. Ziel ist es, dass die Konfliktparteien selbst (!) eine Lösung finden die den Bedürfnissen beider Konfliktparteien gerecht werden. Der Mediator gibt in der Regel keine Lösungsoptionen vor, sondern hilft den Medianten von der „Forderungsebene“ auf die „Bedürfnisebene“ zu gelangen und dabei ein gegenseitiges Verständnis aufzubauen.
Die Konfliktparteien behalten immer die Kontrolle über den gesamten Prozess. Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn beide Parteien zustimmen.
Vorteile der Mediation
Kostengünstig
Schnell durchführbar
Geheim (Das Verfahren gelangt nicht an die Öffentlichkeit)
Die Bedürfnisebene wird (im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren) berücksichtigt
Eine weitere Zusammenarbeit der Medianten nach Konfliktbereinigung durch die Mediation sollte möglich sein (Wichtig bei Wirtschaftskooperationen)
Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren bleiben die Konfliktparteien Herr des Verfahrens
(Es kann jederzeit einseitig abgebrochen werden).
Klassische Phasen der Mediation
1
KLÄRUNG DES MEDIATIONSAUFTRAGES
Verfahren erklären, Spielregeln festlegen, Mediationsvereinbarung schließen
2
THEMENSAMMLUNG
Beide Parteien schildern den Konflikt aus Ihrer Sicht, Strukturierung des Konflikts
3
INTERESSENSKLÄRUNG
Die Parteien erörtern Ihr Anliegen detailliert, dabei sollte der Übergang von Forderungen zu Interessen und Bedürfnissen erfolgen
4
LÖSUNGSOPTIONEN ERARBEITEN UND BEWERTEN
In einer Art Brainstorming werden Lösungsoptionen festgehalten (zunächst ohne Bewertung). Anschließend werden sie von den Medianten bewertet und diskutiert. Die präferierte Lösung wird eingehend beleuchtet und im Detail definiert.
5
ABSCHLUSSVEREINBARUNG
Wenn beide Parteien es möchten, kann am Ende eine Abschlussvereinbarung geschlossen werden, die die Konfliktlösung und das weitere Vorgehen beschreibt (sinnvoll!). Die Abschlussvereinbarung kann notariell beglaubigt werden.
Fazit
Die Mediation sollte im Vorfeld öfter als elegante Möglichkeit zur Konfliktbeilegung gesehen werden. Sie ist eine zusätzliche Chance für die Konfliktparteien. Falls die Mediation nicht zum Erfolg führt, kann immer noch der Rechtsweg beschritten werden.